Die Klage mehrerer Kleinparteien vor dem Landesverfassungsgerichtshof wurde verhandelt. Das Gericht gibt den Kleinparteien statt, es legt eine Senkung der Unterstützungsunterschriften um 50% nahe.

Wie angekündigt haben die Kleinparteien, darunter auch der Landesverband Baden-Württemberg der Piratenpartei, Beschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof eingereicht.

Nun hat das Verfassungsgericht entschieden:

DerVerfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberghat mit einem soeben verkündetenUrteil vom heutigen Tag auf den Antrag von fünf derzeit nicht im Landtag vertretenen Parteien entschieden, dass der Landtag die Antragsteller in ihrem Recht auf Chancengleichheit dadurch verletzt, dass er es unterlassen hat, das Erfordernis, 150 Unterstützungsunterschriften für einen Wahlvorschlag beizubringen, an die anhaltende Sars-CoV-2-Pandemie anzupassen.

Das Verfassungsgerichtshof führt in der Pressemitteilung aus, dass die Nachteile durch die Pandemie-Situation ausgeglichen werden müssen. Bei einer Reduktion der erforderlichen Anzahl an Unterschriften um 50% sieht das Gericht keinen Grund für weitere Beanstandungen.

Mehr Infos bei der Piratenpartei BaWü.

Von Carsten

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